Elementare Formen sind: Akklamation, Gemeindevers, Litanei, Hymnus, Ruf, Leise, Kirchenlied und Gemeindepsalmodie. In der jüdischen wie in der christlichen Liturgie ist der G. ursprünglich ein selbstverständlicher und unverzichtbarer Bestandteil gottesdienstlichen Handelns. In der lateinisch-westlichen Liturgiegeschichte wird er aber bereits in der ausgehenden Spätantike weitestgehend auf den Klerus reduziert (Schola Cantorum, Choral). Seit dem 9. Jh. lassen sich wiederbelebte bzw. neue Formen des G.s im Umkreis und als Beiwerk der lateinischen Liturgie nachweisen. Ab dem 11. Jh. ist der deutsch-lateinische und deutsche G. in handschriftlichen Quellen aus österreichischen Benediktiner- und Augustiner-Chorherren-Klöstern reich belegt. Im Rahmen von Andachten, Prozessionen, Wallfahrten und geistlichen Spielen (v. a. Osterspielen) entwickeln sich ausgeprägte Traditionslinien, welche u. a. die Grundlage für die Entstehung und die Geschichte des Kirchenliedes bilden. In den reformatorischen Liturgien gehört der G. von Anfang an zu den fundamentalen Handlungselementen des Gottesdienstes, in der römisch-katholischen Tradition hingegen tritt er bis ins 20. Jh. in der Regel parallel oder additiv zur liturgischen Handlung hinzu, ohne selbst als liturgischer Vollzug im strengen Sinn zu gelten. Aus der reformatorischen wie aus der römisch-katholischen Gesangbuch-Geschichte (Liederbuch) Österreichs lassen sich zahlreiche Varianten dieser beiden Konzeptionen von G. nachweisen. Aufbauend auf verschiedene kirchenmusikalische Reformimpulse seit der Aufklärungszeit entwickelt sich in der (Volks-)Liturgischen Bewegung des 20. Jh.s ein neues Bewusstsein vom liturgietheologischen Rang des G.s und zeitigt entsprechende Experimente in der röm.-kath. Gottesdienstpraxis (Deutsche Gregorianik, Betsingmesse). Mit der Liturgiereform des 2. Vatikanisches Konzils wird in der röm.-kath. Kirche der G. als selbständiges und unverzichtbares liturgisches Handlungselement der gesamten Gottesdienstversammlung wiederhergestellt. Er gilt seither als wichtige Ausdrucksgestalt der vom Konzil geforderten „participatio plena, conscia et actuosa“ aller Mitfeiernden sowie als liturgische Artikulationsform des „gemeinsamen Priestertums aller Gläubigen“. G. ist heute ein die Konfessionen übergreifendes und vielfältig praktiziertes Merkmal gottesdienstlichen Handelns mit großem ökumenischem Potential. Das zeigt sich deutlich in der Konzeption der geltenden Gesangbücher ( Gotteslob 1975; Evangelisches Gesangbuch für Österreich 1994) und in einer breiten Bewegung neuen geistlichen Singens, die auch aus Österreich originäre Impulse erhält.
Lit: W. Lipphardt in Th. Bogler (Hg.), Sakrale Sprache und kultischer Gesang 1965; Ph. Harnoncourt, Gesamtkirchliche und teilkirchliche Liturgie 1974; W. Lipphardt in Grazer Universitätsreden 13 (1974); R. Pacik, Volksgesang im Gottesdienst 1977; H.-B. Meyer et al., Gottesdienst der Kirche. Hb. der Liturgiewiss. 3 (1987), 131–239; R. Volp, Liturgik. Die Kunst, Gott zu feiern 1 (1992), 529–532 u. 549–576; W. Groß in R. Nägele (Hg.), „... das heilige Evangelion in Schwang zu bringen“ 1996; Ch. Reich, Evangelium: klingendes Wort 1997; K. Dorneger in Heiliger Dienst 54 (2000).
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