Dem Vorbild der seit dem 11. Jh. in Mitteleuropa nachweisbaren Vereinigungen (Zünfte) der städtischen Handwerker und der Gewerbetreibenden folgend, schlossen sich sesshaft gewordene Spielleute zusammen, um bürgerliche Rechte zu erwerben und ihre berufsständischen Interessen wahren zu können. Die Mitglieder solcher Z.e gaben sich feste Regeln und erstritten sich Privilegien, die ihre berufliche Stellung und den Aufgabenbereich absteckten. Diesem Umfeld werden Bruderschaften und Spielgrafenämter zugezählt, nicht jedoch Meistersingerschulen sowie die fest angestellten Hof- und Stadtmusiker (Stadtmusikanten-Kompanien). In gewissem Sinne zünftisch organisiert waren auch die Thurner.
In Wien ist z. B. seit dem späten 13. Jh. (1288?) die vom Landesherren bestätigte St. Nikolai-Bruderschaft (St. Nikolai-Zeche der Spielleute zu St. Michael) bezeugt, daraus entwickelte sich im Laufe des 14. Jh.s eine Zivilbehörde, das Amt des obersten Spielgrafen.
Dem gut erforschten und offensichtlich streng geregelten musikalische Zunftwesen der tschechischen und oberungarischen (slowakischen) Städte stehen die „Musikantendörfer“ Ungarns gegenüber. In Prag haben sich z. B. die Statuten einer seit 1558 bestehenden Juden-Spielleutezunft erhalten.
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