Innerhalb des jeweiligen Modus gehorchen die Listen der Gesangsincipits (mit oder ohne Neumierung) entweder dem liturgischen oder (ein Reichenauer Spezifikum) dem alphabetischen Ordnungsprinzip. Der Kantor findet also einen bestimmten Gesang (bzw. eine strukturell ähnliche Melodie) unter dem Kirchenton (der sich wiederum aus Finalis, Tenor und Ambitus ergibt) sowie unter der Differenz, auf die das Ende des Psalms oder der Doxologie (Saeculorum amen) zu kadenzieren ist. Diese soll einen musikalisch sinnvollen Übergang zum Initium der Antiphon bzw. des Responsoriums gewährleisten. In österreichischen Klöstern setzt die Überlieferung von T.en im 12. Jh. ein, etwa in St. Lambrecht oder Melk (Fragmente). Häufig sind T.e als Schlusskapitel von Musiktraktaten (Chorallehren) anzutreffen, wie in einem Codex (A-Wn 12811) aus der Kartause Gaming. Einige Antiphonare (wie St. Florian, Salzburg, Klosterneuburg-Fragmente) geben am Seitenrand die Differenzformel mit Neumen und/oder römischen Zahlen bzw. Buchstabenkombinationen an.
Lit: M. Huglo, Les Tonaires 1971; RISM B III6 (2003); MGG 9 (1998).
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