Wenn die Musik der Wiener Klassik gelegentlich insgesamt einfach als „Musik der Aufklärung“ zu definieren versucht wird, wäre dieses Faktum also in seiner Spezifik und all seinen Aspekten (aufgeklärter Absolutismus, Nützlichkeit für den Staat, „Revolution von oben“, religiöse Toleranz, Unterstützung durch den Klerus, besondere Rolle des Beamtentums usw.) miteinzubeziehen. Ob dies für eine Erklärung der Spezifik der „Wiener“ Klassik genügt, steht dahin, doch ist ebensowenig zu leugnen, dass gerade dieses Phänomen nur von Wien aus und von der damaligen historischen Situation her zu verstehen ist. Eine nachhaltige Wirkung erzielte der J. auch hinsichtlich der Musik u. a. durch: Förderung von musikalischer Öffentlichkeit (Öffnung der Hofbälle und -theater für ein zahlendes Publikum; Nationalsingspiel, bürgerliche Musikkultur), Aufklärung im allgemeinen Denken (Konzert, Musikverein), Neuordnung der kirchlichen Organisationsstruktur (insbesondere der Bistümer mit Folgerungen für die Kirchenmusik wie Reduktion der Orchestermessen, Einführung des deutschen „Normalgesangs“), Aufhebung zahlreicher Klöster (besonders der ohne öffentliche Funktion wie Schulen, Krankenhäuser etc.) mit Überführung ihrer Bibliotheken in staatlichen Besitz, aber auch großen Verlusten.
Lit: MGÖ 2 (1995); E. Winter, Der J. und seine Geschichte 1943; G. Tanzer, Spectacle müssen sein. Die Freizeit der Wiener im 18. Jh. 1992; H. Hollerweger, Die Reform des Gottesdienstes zur Zeit des J. in Öst. 1976; R. Flotzinger in A. Wessely (Hg.), [Kgr.-Ber.] Bruckner Linz 1985, 1988; F. Maass, Der J. 1951–61; M. Csáky/W. Pass (Hg.), Europa im Zeitalter Mozarts 1995.
RF